Lizenzvertrag/AGB

Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen (Endnutzer, Lizenznehmer) und der Firma Kiwis & Brownies – Christian Kiewaldt und Benjamin Braun GbR- dem Entwickler bzw. Bereitsteller der Software/Applikation. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, lizenzieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Lizenzierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder weiterzugeben.

1.Gegenstand des Vertrages

  • 1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung einer Software aus dem „Create Your App“ System des Anbieters zur nicht übertragbaren Nutzung.
  • 1.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Produktbeschreibung

2. Nutzungsrecht

  • 2.1 Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung von vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an der Software ein.
  • 2.2 Soweit der Anbieter dem Kunden fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welcher der Dritte dem Anbieter eingeräumt hat. In diesem Falle ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen. 
  • 2.3 Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software über die einmal Lizenz hinaus, ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Übernutzung dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 10.000,- Euro. 
  • 2.4 Es existieren ggf. verschieden Lizenztypen sowie kostenfreie Versionen der jeweiligen Software. 
  • – kostenfreie Version Die Laufzeiten sowie deren Inhalt und ggf. Serviceleistungen  der kostenfreien Version sind der Hersteller-Homepage in der verfügbaren aktuellen Fassung zu entnehmen. Soll die Software nicht weiterverwendet werden, so muss sie komplett deinstalliert und gelöscht werden. Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den angegebenen Zeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
  • – Lizenzierte Versionen Die Laufzeiten der Lizenzen sowie deren Inhalt und ggf. Serviceleistungen sind der Hersteller-Homepage in der zum Bestellzeitpunkt verfügbaren aktuellen Fassung zu entnehmen. Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Endbenutzer eine der lizenzierten Versionen und das Recht, die Software sowie alle Updates, die innerhalb von der angegebenen Laufzeit der Lizenz nach der Lizenzierung erscheinen, gemäß diesen Bestimmungen zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts. Eine einzelne Lizenz darf ausschließlich einmalig für einen Zweck, für die angegebene Laufzeit der Lizenz, verwendet werden. Weitergabe, Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig

3. Urheberrecht

  • Die Software, die Dokumentation sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt.

4. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers

  • Sie sind verpflichtet
  • – sicherzustellen, dass die lizenzierten Version sowie die Lizenzdaten nicht in die Hände von Dritten gelangen. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu entrichten. Sind höhere Schäden entstanden, bleiben ein darüber hinausgehender Schadensersatz und strafrechtliche Schritte vorbehalten.
  • – die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
  • – die mit der Software erstellten Daten je nach Version und Verfügbarkeit regelmäßig zu sichern und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu kontrollieren.
  • – die zur Freischaltung der Software notwendigen Daten sicher aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung, die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zur Verfügung zu stellen.
  • – den Hersteller darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Software nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems).
  • -sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden möchten.

5. Gewährleistung

  • Die Software wird „wie sie ist“ zur Verfügung gestellt. Der Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externer Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer.

6. Widerrufsrecht

  • Da die Software aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist eine Rückgabe nicht möglich (vgl. § 312d BGB, Abs. 4). Der Nutzer hat aber die Möglichkeit, die Software vor Lizenzierung mittels der kostenfreien Versionen ausgiebig zu testen.

7. Haftung

  • Der Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Weitergabe

  • Die Weitergabe der Software ist nicht gestattet.

9. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsmodalität

  • 9.1Der Vertrag wird mit der Zahlung der Lizenzgebühr rechtsgültig.
  • 9.2 Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter die Vergütung in der im Angebot vereinbarten Modalität und Höhe entsprechend der von ihm gewählten Produkte laut Produktbeschreibung zu zahlen.
  • 9.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen entsprechend seinen AGB zu erhöhen.
  • 9.4 Die Lizenzgebühr ist für den jeweiligen Nutzungszeitraum im Voraus fällig ist sofort zu entrichten.
  • 9.5 Wird die Lizenzgebühr storniert bzw. geht die Gebühr nicht beim Anbieter in voller Höhe ein, wird der Zugang des Kunden automatisch gesperrt und die Software/Applikation wird sofort gesperrt.
  • 9.6 Die Lizenzgebühr richtet sich nach den aktuellen Preisen auf der Bestellseite des Anbieters.
  • 9.7 Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit behält sich der Anbieter vor, Preise zu erhöhen oder zu senken.

10. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist Gummersbach. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Gültigkeit, Lizenzlaufzeit

  • Es gelten der Lizenzvertrag und die Preise in der auf der Hersteller-Homepage verfügbaren aktuellen Fassung. Die Lizenz erlischt bzw. endet automatisch zum Ende der jeweils angegebenen Lizenzlaufzeit.

12. Datenspeicherung

  • Der Anbieter behält sich vor, alle mit Hilfe der Software/Applikation erfassten Daten auf unbestimmte Zeit zu Speichern und für eigene Zwecke zu Nutzen.

13. Sonstiges

  • Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.

14. Salvatoresche Klausel

  • Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nächsten kommen.